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08. Januar 2020

Falschparker erschwerer dem Winterdienst die Arbeit

alles falschparkerLandshut - pm (08.01.2020) Eine Durchfahrtsbreite von mindestens drei Metern ist nötig, um den Einsatzfahrzeugen auch in schmalen Straßen das Durchkommen zu ermöglichen. Schnee ist in diesem Winter zwar bisher Mangelware, dennoch hat der Winterdienst schon alle Hände voll zu tun. Weil die Temperaturen zumindest nachts regelmäßig unter null Grad sinken, sind die Straßen gerade im morgendlichen Berufsverkehr wegen überfrierender Nässe oft glatt.

Dann müssen die Mitarbeiter der Bauamtlichen Betriebe mit ihren Streufahrzeugen ausrücken. Aus aktuellem Anlass weist die Stadt Landshut darauf hin, dass für die Einsatzfahrzeuge auch in schmalen Straßen unbedingt eine Durchfahrtsbreite von mindestens drei Metern frei gehalten werden muss. Ansonsten ist ein Durchkommen für den Winterdienst nicht möglich.

Straßen, die für den Winterdienst durch falsch parkende Fahrzeuge blockiert und damit unerreichbar sind, können weder geräumt noch gestreut werden. In solchen Fällen kann die Stadt auch die Verkehrssicherungspflicht nicht gewährleisten. Probleme ergeben sich insbesondere dann, wenn Kreuzungen zugeparkt oder bestehende Haltverbote missachtet werden.

Die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdurchfahrtsbreite ist indes nicht nur wichtig, um dem Winterdienst die Arbeit zu ermöglichen, sondern ist auch für die Feuerwehr unverzichtbar. Die Stadt Landshut bittet deswegen alle Verkehrsteilnehmer, sich schon im eigenen Interesse an die entsprechenden Vorschriften zu halten.

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