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13. März 2020

Zehn CSU-Stadträten beantragen: Landshut soll bis 2030 eine klimaneutrale Verwaltung (Gebäude, Freiflächen) sein

Landshut - hs (13.03.2020) Zwei Tage vor der OB- und Stadtratswahl richten zehn CSU-Stadträte an die Stadt den Antrag. gemäß den Empfehlungen aus dem Volksbewgehren "Rettet die Bienen" auch die Stadt Landshut - Gebäude und Freiflächen - umfangreich klimaneutral zu gestalten. Der CSU-Antrag lautet:

Der Stadtrat möge beschließen:
Die Stadt Landshut folgt den sich aus dem Volksbegehren ,,Rettet die Bienen" ergebenden Empfehlungen, bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Venrwaltung zu erreichen (Art- 11c Satz 2 Bayerisches Naturschutzgesetz), die im Eigentum der Stadt stehenden Gebäude und ihre zugehörigen Freiflächen über das nach Art. 7 Abs. 1 Bayerische Bauordnung geforderte Maß hinaus angemessen zu begrünen oder zu bepflanzen (Art. 7 Abs. 2 SaE-2 BayBO) sowie die begrünten Teile der Trenn- Seiten, Rand und Sicherheitsstreifen, Böschungen und sonstigen straßenbegleitenden Grundstücksteile (Straßenbegleitflächen) bei Kreis- und Gemeindestraßen mit dem Ziel zu bewirtschaften, die Luftreinhaltung, die Artenvielfalt und den Biotopverbund zu fördern.

Begründung:
Die Bayerische Staatsregierung hat das Volksbegehren,,Rettet die Bienen" in Form von erheblichen Gesetzesänderungen weitestgehend umgesetzt. Unter anderem verpflichtet sich der Freistaat Bayern in Art. 11c Bayerisches Naturschutzgesetz selbst bis zum Jahre 2030 eine klimaneutrale Verwaltung zu erreichen. Mit einer Ergänzung der Bayerischen Bauordnung verpflichtet sich der Freistaat Bayern zu einer über das übliche Maß hinausgehenden angemessenen Begrünung und Bepflanzung seiner Liegenschaften-

Die Staatsstraßen sollen gemäß einer Anderung des Bayerischen Straßen und Wegegesetzes als Magergrünland bewirtschaftet werden. Lärmschutzanlagen sollen begrünt werden. Die Maßnahmen nach der Bayerischen Bauordnung stehen natürlich in Bezug auf z.B. baurechtliche, denkmalschützende usw. Kriterien unter Vorbehalt, während die Maßnahmen nach dem Bayerischen Straßen und Wegegesetz unter dem Vorbehalt der Verkehrssicherheit stehen. Den kommunalen Gebietskörperschaften (BayNatSchG; BayBO) bzw. den Landkreisen und Gemeinden (BayStrWG) wird jeweils empfohlen, die Selbstverpflichtung des Staates zu übernehmen.

Mit den beschriebenen Maßnahmen kann die Stadt einen wertvollen Beitrag zu Klimaschutz, Klimaanpassung und Biodiversität leisten. Das Engagement in diesen Themen wird als weicher Standortfaktor weiter an Bedeutung gewinnen.

gez. 

Rudolf Schnur

Anke Humpeneder-Graf

Lothar Reichwein

Gaby Sultanow

Manfred Hölzlein

Helmut Radlmeier

Gertraud Rößl

Ludwig Zellner

Dr. Dagmar Kaindl

Dr. Thomas Haslinger

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