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26. Juni 2021

MdL Radlmeier: Bayerische Bauschutt-Lösung bleibt

Mantelverordnung 1

Die Entsorgung von Bauschutt in Gruben und Brüchen kann der Freistaat weiterhin selbst regeln. Ein teurer Abtransport bleibt erspart.  

Bayern - pm (26.06.2021) Die Entsorgung von Bauschutt ist ein teures Unterfangen. Wegen einer bundeseinheitlichen Regelung drohte, dass die Kosten noch weiter steigen. Dank einer bayerischen Initiative konnte dies nun verhindert werden. 

Der Bundesrat hat am Freitag in seiner Sitzung eine Länderöffnungsklausel für die Mantelverordnung beschlossen. Diese Verordnung schafft einen bundeseinheitlichen Rahmen für die bestmögliche Verwertung oder Beseitigung mineralischer Abfälle und soll gleichzeitig den Ressourcenschutz gewährleisten. In Bayern existiert allerdings bereits seit längerer Zeit ein bewährtes Regelwerk, das die Interessen des Umweltschutzes und der Baupraxis sinnvoll ausgleicht: „Der bayerische Verfüll-Leitfaden gewährleistet zuverlässig die regionale Verwertung von mineralischen Bauabfällen. Er hat sich all die Jahre bewährt“, so Landtagsabgeordneter Helmut Radlmeier (CSU).

2018 hatten sich die Bürgermeister des Landkreises Landshut auf die sich verschärfende Problematik der Bauschuttentsorgung aufmerksam gemacht. Seitdem begleitet Radlmeier die Thematik eng und setzte sich für eine Länderöffnungsklausel der sog. Mantelverordnung ein. Anfang des Jahres hatte schließlich der Bayerische Landtag mehrheitlich einen Dringlichkeitsantrag der CSU-Landtagsfraktion beschlossen, der eine Beibehaltung dieser bayerischen Regelungen forderte.

Im Bundesrat fand sich nun eine Mehrheit für die bayerische Initiative. Bayern kann dadurch seine Regelungen beibehalten. „Damit wird auch der knappe Deponieraum geschont, da Gruben und Brüche weiter verfüllt werden können. Dies geschieht weiterhin unter strengen Vorgaben und hohen Umweltstandards. Ich bin froh, dass der Prozess zu einem guten Ergebnis gekommen ist“, so Radlmeier.

Foto Bruno/Germany auf Pixabay.

 

Bildunterschrift:

Die Entsorgung von Bauschutt in Gruben und Brüchen kann der Freistaat weiterhin selbst regeln. Dadurch bleibt ein teurer Abtransport erspart.

 

Foto: Bruno/Germany auf Pixabay.

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