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Landkreis Landshut: Ab Sonntag, 07.11. AMPEL ROT - Faktoren für die Hotspot-Regelung erfüllt: 2G & 3Gplus

krankenhausampel 07 11 21 rotLandkreis Landshut - pm (06.11.2011) Die Intensivbetten im Rettungsdienstbereich Landshut sind über 80 Prozent belegt, die 7-Tages-Inzidenz liegt über 300 (heute 413,8 laut Robert-Koch-Institut): Die beiden Faktoren, laut der neu gefassten 14. Bayerischen Verordnung für  Infektionsschutzmaßnahmen über die Zuordnung zur Roten Stufe entscheiden, sind für den Landkreis Landshut erfüllt. Dies wurde heute amtlich festgestellt.

So wird ab morgen, Sonntag, 07. November 2021 die regionale Hotspot-Regelung greifen. Demnach gelten ab diesem Zeitpunkt im Landkreis Landshut folgende Regelungen:

Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die sonst nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene, nicht für Getestete. Ausgenommen werden hiervon die Gastronomie, Beherbergungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen. Hier bleibt es bei 3G plus. In Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).

Die Zugangsregelung „3G“ (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt) gilt in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten im Falle der roten Stufe außerdem für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen). Das gilt allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV.
Der Zugang zu Handel und ÖPNV unterliegt weiter keiner 3G-Regelung.
Zudem ist es weiter verpflichtend, eine FFP2-Maske zu tragen – ausgenommen ist hier das Personal, hier reicht weiterhin eine medizinische Maske aus.

Diese Regelung gilt für den Landkreis Landshut. Da in der Stadt Landshut die 7-Tages-Inzidenz aktuell unter 300 (heute 238,1 laut Robert-Koch-Institut) liegt, gelten dort andere Vorgaben - weitere Infos finden Sie unter www.landshut.de.

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