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Vierte Corona-Welle: Ordnungsamt und Polizei kündigen scharfe Kontrollen der Zugangsregeln an

kontrolle 2G regelnLandshut - pm (12.11.20219 Es geht um die Erfüllung der jeweils geforderten Einlass-Voraussetzungen nach 2G-, 3Gplus- und 3G. Diese sind vom Veranstalter bei allen Besuchern konsequent durch Nachweiskontrolle zu überprüfen Die vierte Corona-Infektionswelle sorgt auch in der Region Landshut für stark steigende Fallzahlen und eine zunehmend kritische Belastung der regionalen Krankenhäuser.

Bayernweit steht die Krankenhausampel daher seit dem Wochenbeginn auf Rot, in Ostbayern ist die Lage besonders angespannt. Um das Ansteckungsrisiko bei öffentlichen Veranstaltungen speziell in Innenräumen zu senken, gelten im Freistaat daher gemäß der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung strengere Zugangsbeschränkungen: Zutritt haben oftmals nur noch Personen, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft oder in den vergangenen sechs Monaten von einer Infektion genesen sind. Diese sogenannte 2G-Regelung ist unter anderem für sämtliche Kultur-, Sport- und Freizeitveranstaltungen verbindlich, konkret also auch für Besucher von Konzerten und Kinos, Discos und Clubs, Eishockey- und Fußballspielen in geschlossenen Räumen. Für den Besuch beispielsweise der Innengastronomie wird dagegen alternativ auch ein aktueller, negativer PCR-Test akzeptiert („3G plus“). Veranstalter bzw. Betreiber sind verpflichtet, die jeweiligen Nachweise bei allen Gästen konsequent und vor dem Einlass zu überprüfen; auch ein amtlicher Lichtbildausweis muss vorgelegt werden. Das städtische Ordnungsamt und die Polizei werden, wie bereits in den vergangenen Wochen, die Kontrollen zur Einhaltung der Zugangsregelungen am Wochenende nochmals verstärken. Bei Verstößen müssen Betreiber, Veranstalter und Gäste jeweils mit empfindlichen Ordnungs- oder Bußgeldern und weiteren Maßnahmen bis hin zur vorübergehenden Schließung der Einrichtung rechnen.

Die strengen Prüfungen möchte der Leiter des Ordnungsamts, Benedikt Neumeier, nicht als Schikane verstanden wissen, sondern als Dienst an der Gesellschaft: „Die Zugangsregelungen sollen für mehr Sicherheit sorgen und dazu beitragen, das Infektionsrisiko gezielt zu senken. Wirken kann eine solche Maßnahme aber nur, wenn sie auch konsequent und von allen eingehalten wird. Dafür wollen wir mit unseren Kontrollen sorgen.“ Grundsätzlich halte sich die überwältigende Mehrheit der Veranstalter, Gastronomen und Besucher an die landesweit verbindlichen Vorgaben. „Wir haben bisher nur sehr wenige Verstöße festgestellt“, sagt Neumeier. „In Landshut klappt das bisher wirklich erfreulich gut, das Verständnis ist bei allen Beteiligten groß. So sollte es weitergehen.“

Hier nochmals ein Überblick über die aktuell geltenden Zugangsbeschränkungen:

2G-Regel: Zutritt zu Fitnessstudios, Theatern, Kinos, Museen, Bädern und anderen Freizeiteinrichtungen; Zutritt zu Diskotheken und Clubs; Zutritt für Besucher von Kulturveranstaltungen in Innenräumen; Zutritt für Zuschauer von Sportveranstaltungen unter Beachtung der gültigen Personenobergrenzen

3G plus-Regel: Zutritt zu Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen; Zutritt zur Innengastronomie, also zu Restaurants etc.; Zutritt zu körpernahen Dienstleistungen wie Friseurbetriebe etc.

3G-Regel:Zutritt zu Hochschulen, Zutritt zu außerschulischen Bildungsangeboten der Aus-, Fort- und Weiterbildung; Zutritt zu Bibliotheken und Archiven

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