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Gegen weitere Privatisierungen von Gesundheits-, Pflege- und Rehaeinrichtungen

Konstituierende Sitzung

Plattling (10.08.2018) In der vergangenen Woche traf sich der neu gewählte Bezirksvorstand des Fachbereichs Sozialversicherung zu seiner konstituierenden Sitzung in Plattling. Hier wurden die Aktivitäten der nächsten Monate besprochen, aktuelle Probleme der einzelnen Regionen ausgetauscht und miteinander Problemlösungen diskutiert. Gerade im Gesundheitssektor tue sich einiges, aber eben nicht das Richtige.

Ver.di fordert eine gesetzliche Mindestquotenregelung von Einrichtungen im Bereich der Rehabilitation, der stationären und ambulanten Pflege sowie Akutkliniken und will damit den Privatisierungstendenzen auf diesem Sektor ein Ende setzen.

„Gerade im Gesundheitswesen hängt gute Versorgungsqualität zu großen Teilen davon ab, ob genug fachlich qualifiziertes Personal zur Verfügung steht. Dieser Zusammenhang ist vielfach wissenschaftlich nachgewiesen und wurde nun auch von der Expertenkommission »Pflegepersonal im Krankenhaus« anerkannt.“, betont Vorstandsmitglied Anja König, die den Landshuter ver.di-Bereich im Vorstand vertritt.

Deshalb fordert ver.di sowohl für die Beschäftigten im Krankenhaus als auch in der Altenpflege eine verbindliche, bundeseinheitliche gesetzliche Personalbemessung. Doch manche Arbeitgeber missbrauchen den vermeintlichen Fachkräftemangel als Argument, um Politik vom Handeln abzuhalten oder Ausnahmeregelungen zu fordern.

Sollen heute und in Zukunft genug Fachkräfte gewonnen und gehalten werden, braucht es attraktive Arbeitsbedingungen und eine gute Bezahlung. Arbeit im Krankenhaus, in der ambulanten und stationären Pflege muss wieder Freude machen. Dafür braucht es mehr Zeit für Patientinnen und Patienten bzw. pflegebedürftige Menschen und ausreichend Personal, um fachliche Standards einhalten zu können.

Der Berufsethos darf nicht länger von den Arbeitgebern ausgenutzt werden. Mit verlässlichen, planbaren Arbeitszeiten kann die Vereinbarkeit von Beruf und persönlicher Lebenssituation verbessert werden. Gesunde Arbeitsbedingungen führen dazu, dass Beschäftigte bis zum gesetzlichen Rentenalter arbeiten und ihre Tätigkeit in Vollzeit ausüben können.

Mehr Auszubildende können mit attraktiven Ausbildungsbedingungen gewonnen und nach ihrer Ausbildung im Beruf gehalten werden, wenn ihnen eine gute Perspektive geboten wird. Allerdings können diese geforderten Maßnahmen nur nachhaltig umgesetzt und geprüft werden, wenn die Einrichtungen in öffentlicher Hand sind und bleiben.

Der Bezirksvorstand des Fachbereiches Sozialversicherung fordert deshalb die Einführung gesetzlicher Mindestquoten von öffentlich-rechtlicher Trägerschaft unter allen Einrichtungen, die Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung anbieten. Dabei sollen die genannten Quotenregelungen für die Bereiche Rehabilitation, stationäre und ambulante Pflege sowie Akutkliniken eingeführt werden und ein regionaler Proporz Berücksichtigung finden. Ziel des Antrages sei ein Politikwechsel zum Zweck der Qualitätssicherung und Preisstabilität. Aufgrund der fortgeschrittenen Privatisierungstendenzen in den Bereichen Rehabilitation, Pflege und Akutbehandlung besteht zum einen die große Gefahr, dass sich die Preise für derartige Leistungen mittelfristig deutlich erhöhen. Haben bisher die öffentlich-rechtlichen Träger, wie Renten- und Krankenversicherung, aufgrund der eigenen Kliniken noch größere Möglichkeiten bei Preisverhandlungen mit privaten Trägern Einfluss zu nehmen, fällt diese Option durch die prognostizierte komplette Privatisierung des Marktes künftig weg.

Die Folge ist ein rein privater Markt, der von wenigen großen Konzernen dominiert wird, die durch diese monopolartige Struktur die Marktpreise faktisch diktieren können. Ein Preisanstieg und damit eine starke Verteuerung der Leistungen für die Versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist damit sehr wahrscheinlich. Eine Reduzierung des Leistungsangebotes ist die logische Konsequenz. Im Gegensatz hierzu, steht die Verlängerung der Lebensarbeitszeit und ein dadurch erhöhter Leistungsbedarf.

Durch den weiter steigenden Kostendruck mit der Preisfrage als einzig relevantem Kriterium und damit verbundenen weiteren Ausweichbewegungen z.B. ins europäische Ausland, ist zudem mit erheblichen Qualitätseinbußen zu rechnen.

Der bereits jetzt spürbare Druck auf das bestehende Gefüge von Tarifverträgen, Entgelten und Arbeitsbedingungen erhöhe sich dadurch und wirke dem politischen Ziel, attraktive Arbeitsplätze gerade in den betroffenen Sektoren zu schaffen, massiv entgegen. Die absehbaren weiteren großflächigen Arbeitsplatzverluste im öffentlichen Dienst, ziehen zudem eine Belastung der Zusatzversorgungskassen und damit der zukünftigen Rentengeneration nach sich.

Eine gesetzliche Mindestquote für einen öffentlich-rechtlichen Anteil unter den Anbietern der gesetzlich verankerten Sozialversicherungsleistungen könne diesen Druck insgesamt mildern und langfristig für Preis- und Qualitätsstabilität für die Versicherten sorgen.

Ein Regionalproporz sichert zudem die bisher noch vorhandenen Einrichtungen der öffentlichen Hand vor den Privatisierungstendenzen.

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