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Öffentliche Anhörung für die Verlegung der B 11 bei Schweinhütt

B 11 bei Schweinhütt

Plan zur Verlegung der B11 nach Schweinhütt. - Karte: Staatliches Bauamt Passau

Niederbayern - pm (09.11.2021) Für die Verlegung der B 11 bei Schweinhütt wird seit April 2017 ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Aufgrund von Einwendungen im bisherigen Anhörungsverfahren (öffentliche Auslegung 2017 und Erörterungstermin 2018) hat das Staatliche Bauamt Passau Planänderungen sowie Planergänzungen vorgenommen.

Die Planänderungen und Planergänzungen, welche ins Verfahren eingebracht wurden (Tektur vom 11.03.2021) beinhalten im Wesentlichen:

  • Das Anwandwegenetz wurde in mehreren Bereichen geändert.
  • Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird zum Erreichen des Geländes der Waldweihnacht und Freilichtbühne Schweinhütt eine Fuß- und Radwegbrücke errichtet.
  • Das Entwässerungskonzept wurde geändert und die Unterlagen zu den wasserrechtlichen Tatbeständen den bekanntgewordenen Verhältnissen angepasst.
  • Die Planunterlagen wurden um einen Fachbeitrag zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ergänzt.
  • Die landschaftspflegerische Begleitplanung und die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung wurden aktualisiert.

Das Ausgleichskonzept wurde umfangreich geändert. Ökologische Kompensationsmaßnahmen sind in der Stadt Regen, der Stadt Zwiesel, dem Markt Schönberg und neu in der Gemeinde Frauenau, der Gemeinde Büchlberg und der Gemeinde Tiefenbach vorgesehen. In der Gemeinde Langdorf ist keine Kompensationsmaßnahme mehr vorgesehen.

Die Regierung von Niederbayern führt auf Antrag des Staatlichen Bauamtes Passau zu den geänderten Planunterlagen eine ergänzende öffentliche Anhörung durch.

Die geänderte Planung (Tektur vom 11.03.2021) kann auf der Internetseite der Regierung von Niederbayern unter www.regierung-niederbayern.de unter "Aufgabenbereiche", "Planung und Bau", "Planfeststellung, Straßenrecht, Baurecht", "Planfeststellung Straßen und Bahnen", "Neue Planfeststellungsverfahren", eingesehen werden. Aufgrund der Corona-Pandemie sollte von dieser Möglichkeit weitmöglich Gebrauch gemacht werden.

Unabhängig davon können die Planunterlagen bei der Stadt Regen und aufgrund der dort vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen auch in den Gemeinden Frauenau, Büchlberg und Tiefenbach in Papier eingesehen werden. Ort und Zeit der Auslegung werden dort rechtzeitig ortsüblich bekannt gemacht.

Durch die ergänzende öffentliche Auslegung wird den Bürgerinnen und Bürgern sowie den beteiligten Behörden und Fachstellen Gelegenheit gegeben, sich über die Planänderung zu informieren und Einwendungen zu den Planänderungen zu erheben bzw. eine Stellungnahme abzugeben.

Bernhard Schindler Wolfgang Bosbach

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