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Rahmenhygieneplan für Schulen hat erhebliche Lücken

Bayern - pm (14.11.2021) „Der am Freitag veröffentlichte Rahmenhygieneplan für die Schulen im Freistaat weist weiterhin erhebliche Lücken auf. Schulen können nach wie vor von Eltern oder schulfremden Personen betreten werden, ohne dass es klare Vorgaben oder eine 3G-Regelung gibt. Die Vorgabe zum Tragen einer Maske im Schulhaus wirkt dabei fast hilflos“, kommentiert Jürgen Böhm, Vorsitzender des Bayerischen Realschullehrerverbands (brlv), die Verordnung.

Man könne nicht in der gesellschaftlichen Diskussion von 3G- oder gar 2G-Regelungen sprechen und Schulen stünden trotz erschreckend hoher Inzidenzzahlen offen wie „Scheunentore“.

„Jede Person, die ein Schulhaus betritt bzw. sich im Schulgebäude aufhält, muss auf den 3G-Nachweis angesprochen und kontrolliert werden können. Dabei muss für externe Personen der Impf- oder Genesungsnachweis oder mindestens ein zertifizierter PCR-Testnachweis gelten“, betont der brlv-Verbandschef. Über kurz oder lang müssten die Selbsttests in den Klassen durch externe sichere PCR-Tests ersetzt werden. Es wäre eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, dass alle zur Verfügung stehenden Potenziale (externe Testungen, Impfungen) genutzt werden, um Schulgebäude zu sicheren Orten werden zu lassen. „Nur wer nachweislich diesen Kriterien entspricht, kann in die Schulen gehen. Ansonsten ist der Präsenzunterricht bei Inzidenzen über 1.000 in den kommenden Wochen nicht durchführbar“, so Böhm.

Schulen würden aufgrund der zunehmend überlasteten Gesundheitsämter, die mit der Nachverfolgung der Infektionsketten überfordert sind, immer mehr sich selbst überlassen oder mit kaum leistbaren Entscheidungsaufgaben konfrontiert.

„Wir brauchen umgehend klare Regeln, da sowohl der Schulweg und das damit verbundene Infektionsrisiko in Bussen und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln als auch der Aufenthalt schulfremder und nicht kontrollierter Personen im Schulgebäude derzeit völlig aus den Betrachtungen ausgeklammert sind“, so der brlv-Vorsitzende abschließend.

Vogginger

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