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MdB Steinberger: „Grund und Boden für die Landwirtschaft sichern“

München - pm (28.10.2022) Von 2010 bis 2020 sind die Preise für landwirtschaftlichen Boden um 147% gestiegen – die aktuelle Inflation noch nicht mit eingerechnet. Gleichzeitig gehen viele „Babyboomer“ in Rente, es findet ein Generationswechsel für viele landwirtschaftliche Betriebe statt. „Knapp die Hälfte der bayerischen Ackerflächen gehört schon jetzt Personen, die mit Landwirtschaft nichts zu tun haben“, betont die grüne Landtagsabgeordnete Rosi Steinberger.

„Nutzer*innen außerhalb der Landwirtschaft können für diese Flächen oft viel höhere Preise bezahlen. Damit steigen auch die Preise für Bäuerinnen und Bauern. Das ohnehin schon knappe Gut Boden ist so noch umkämpfter.“ Das zeigt auch einmal mehr das aktuelle Gutachten des Thünen-Instituts, das die Staatsregierung diese Woche im Agrarausschuss im Bayerischen Landtag vorgestellt hat.

Gisela Sengl, die Sprecherin für Landwirtschaft und Ernährung der Grünen Landtagsfraktion sagt: „Das Gutachten hat unsere Erkenntnisse bestätigt: Das bereits bestehende Vorkaufsrecht für landwirtschaftliche Betriebe reicht nicht. Die aktuelle Bearbeitungsfrist von vier Wochen ist zu kurz. Preismissbrauch wird durch die bayerische Verwaltung kaum geprüft. Deshalb stellt sich für mich umso drängender die Frage, wie angesichts dieser Entwicklung gewährleistet werden kann, dass landwirtschaftlicher Grund und Boden nicht Spekulationsobjekt für Konzerne wird, sondern auch für ‚normale‘ Landwirte zugänglich bleibt?“

Die Landtagsgrünen haben dafür ein landwirtschaftliches Bodeneigentumsgesetz vorgelegt, das im Agrarausschuss debattiert wurde. Denn dass die Verteilung von Eigentum und Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen geregelt werden muss, hat der Bund schon 2006 gefordert.

Steinberger und Sengl sind sich einig: „Die Staatsregierung entzieht sich im Agrarauschuss ihrer politischen Verantwortung für Bäuerinnen und Bauern. Anstatt jetzt unseren landwirtschaftlichen Grund und Boden gesetzlich zu sichern, hat sie unser Bayerisches landwirtschaftliches Bodeneigentumsgesetz abgelehnt.“

Vogginger

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