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Gebäudeenergiegesetz: Holzheizungen weiter ermöglichen

Rita Hagl Kehl MdBSPD-MdB Rita Hagl-Kehl. - Foto: Inga Haar

Berlin - pm (26.04.2023) Neu eingebaute Heizungen sollen ab 2024 zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Der in der letzten Woche vorgelegte Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes sieht vor, dass der Einbau von Öl- und Gasheizungen dann nur noch in Kombination mit Wärmepumpen, Solaranlagen und anderen erneuerbaren Varianten erlaubt sein soll. Die aktuelle Fassung enthält jedoch auch ein weitgehendes Verbot von Holz- und Pelletsheizungen im Neubau.

Die Sprecherin der AG Ernährung und Landwirtschaft der SPD, Susanne Mittag, sieht hier Nachbesserungsbedarf: „Bei der Umsetzung des Gesetzes, bei den Fristen und bei der Praktikabilität muss dringend nachgebessert werden. Auch die besonderen Aspekte des Ländlichen Raums müssen individuell betrachtet werden.“

Der zuständige Berichterstatter, Johannes Schätzl, ergänzt: „Wir müssen alle klimafreundlichen Möglichkeiten nutzen und dürfen keine Wärmetechnologie von vornherein ausschließen. Im anstehenden parlamentarischen Verfahren werden wir uns dafür einsetzen, dass feste und flüssige Biomasse auch für den Neubau auf die erforderliche Quote angerechnet werden kann. Holz ist eine legitime Heizquelle und muss es auch in Zukunft bleiben. Sie ist sicher, regional verfügbar und erneuerbar. Es ist daher unbedingt notwendig, dies auch im finalen Gesetz so abzubilden.“

Dazu die regionale SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Hagl-Kehl: „Besonders im Bayerischen Wald, aber auch in Niederbayern generell, ist Holz ein wichtiger Energieträger für Heizungen. Viele Menschen in der Region besitzen einen eigenen Wald und nutzen Holz aus diesem zum Heizen. Diese nachhaltige Nutzung regionaler Ressourcen zur Wärmeerzeugung muss auch weiterhin in Neubauten möglich sein.“

In dieser Woche beginnen die Gespräche auf parlamentarischer Ebene. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause den Bundestag und den Bundesrat passieren, damit es zum 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. Die Neuregelungen betreffen dann aber zunächst nur Neubauten, alle bestehenden fossilen Heizungsanlagen dürfen noch bis 2044 ohne Umbau weiter betrieben werden.

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