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ÖDP-Petition „Trinkwasserschutz“ startet am Samstag

Bayern - pm (20.11.2025) Wer viel Wasser verbraucht, muss viel zahlen: Von diesem Grundsatz dürfen Industrie und Mineralwasser-Abfüller nicht ausgenommen sein. Doch genau dies sieht das neue Wasserschutzgesetz vor, auf welches sich der Ministerrat geeinigt hat. Der Wassercent soll kommen – jedoch mit Ausnahmen und damit nicht für alle auf gleiche Weise.

„Es ist wie so oft: Bürgerinnen und Bürger werden zur Kasse gebeten, während die Großunternehmer sich in weiten Teilen gratis vom gemeinsamen Gut Wasser bedienen dürfen. Das ist nicht nur unfair, sondern auch wenig zielführend. Dieser Wassercent schützt unser Wasser nicht", sagt Tobias Ruff, Gewässerökologe und Co-Landesvorsitzender der bayerischen ÖDP.

Dass wenig professionell an die Novellierung des Bayerischen Wassergesetzes herangegangen wurde, zeige sich allein dadurch, dass bis dato keine Daten zur Entnahme erfasst werden. „Wer die Wasserversorgung sichern will, muss erst einmal wissen, wer wie viel entnimmt", stellt Tobias Ruff klar. Überdies wurden die Empfehlungen von Expertenkommissionen bei der Überarbeitung des Gesetzes vollkommen ignoriert. Experten forderten eine echte Modernisierung der Wasserpolitik mit einer digitalen Erfassung aller Entnahmen, mit Anreizen für einen sparsamen Umgang mit Wasser, eine Aufwertung des natürlichen Hochwasserschutzes und eine generelle Reduktion des Flächenverbrauchs. „Auch eine grundwasserschonende Landbewirtschaftung ist unerlässlich“, führt Tobias Ruff weiter aus. „Wer die Landwirtschaft entlasten will, muss jene Betriebe vom Wassercent befreien, die auf chemisch-synthetische Pestizide und mineralischen Stickstoffdünger verzichten und damit für sauberes Wasser sorgen." Jeder Hektar, der ökologisch bewirtschaftet wird, spare mehr als 1.000 Euro Wasseraufbereitungskosten pro Jahr.

„Angesichts der sich verschärfenden Klimaänderungen und der damit zusammenhängenden Dürreperioden und Veränderungen der Vegetation besteht Handlungsbedarf“, sagt die Co-Landesvorsitzende Agnes Becker. In vielen Landesteilen sinke der Grundwasserstand bereits bedrohlich. Gleichzeitig werde der Zugriff auf das Wasser für kommerzielle Akteure immer attraktiver. „Die Trinkwasservorräte dürfen nicht als handelbare Güter privaten Interessen ausgeliefert werden.“ Daher fordert die bayerische ÖDP, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Trinkwasser zu stärken. Eine entsprechende Petition soll am Samstag beim Landesparteitag der ÖDP Bayern gestartet werden. In dieser wird folgende Verfassungsergänzung vorgeschlagen:

„Trinkwasserquellen, Trinkwasserbrunnen und Trinkwasserspeicher stehen als öffentliche Güter unter dem besonderen Schutz von Staat und Kommunen. Die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung hat Vorrang vor der kommerziellen Nutzung von Quellen, Brunnen und Grundwasser. Die Landesplanung und alle Gesetze zum Trinkwasserschutz sind an diesen Zielen auszurichten.“

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