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Kein Zwischenzeugniss fürs Volksbegehren Artenvielfalt

München/Hilpoltstein - pm (12.02.2026) Zeitgleich zum siebten Jahrestag, an dem 2019 1,7 Millionen Menschen mit ihrer Unterschrift das Volksbegehren Artenvielfalt – „Rettet die Bienen!“ zum Erfolg führten, erhalten auch Bayerns Schülerinnen und Schüler ihre Zwischenzeugnisse. Wenn es um deren Leistungen geht, verlässt sich der Freistaat nicht auf den guten Willen oder Selbsteinschätzungen: Es zählen ausschließlich überprüfbare Leistungsnachweise.

Geht es jedoch um die eigene Leistung bei der Umsetzung des Volksbegehrens, legt die Staatsregierung offenbar andere Maßstäbe an. Aktuell befindet sich das sogenannte vierte Modernisierungsgesetz in der parlamentarischen Beratung. Es sieht vor, zentrale Berichtspflichten zur Umsetzung des Volksbegehrens, darunter die Berichte zum Biolandbau, zum Biotopverbund und zur Lage der Natur, zu streichen. Der Trägerkreis des Volksbegehrens aus ÖDP, LBV, Bündnis 90/Die Grünen und Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS) fordert die Staatsregierung daher auf, die Umsetzung der beschlossenen Ziele auch weiterhin mit Engagement und Transparenz voranzutreiben. Dazu gehört auch ein ordnungsgemäßer Leistungsnachweis, der durch die regelmäßig zu erstellenden Berichte bisher gewährleistet ist.

Dr. Norbert Schäffer, LBV-Vorsitzender:

„Während tausende Schülerinnen und Schüler in Bayern am Freitag eine eindeutige Bewertung ihrer schulischen Leistungen erhalten, möchte sich die Staatsregierung offenbar lieber nicht mehr so genau auf die Finger schauen lassen. Mit dem sogenannten 4. Modernisierungsgesetz will sie nämlich drei zentrale Berichte zur Umsetzung des Volksbegehrens streichen. Aber klar ist auch: Ohne Daten und genaue Kenntnis des Zustands von Artenvielfalt und Lebensräumen können wir diese nicht ernsthaft schützen. Die Staatsregierung darf sich deshalb nicht vor einem Zwischenzeugnis drücken!“

Agnes Becker, Beauftragte des Volksbegehrens und ÖDP-Landesvorsitzende:

„Die Biolandwirtschaft in Bayern wächst zu langsam, um das Ziel von 30 Prozent Biolandwirtschaft bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Und das, obwohl die private Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln immer weiter steigt. Frau Ministerin Kanbier kann sich nicht länger hinter dem fadenscheinigen Argument verstecken, dass die Politik ja alles tue, aber der Verbraucher nicht möchte. Die Politik tut bei Weitem nicht alles. Auch nach sieben Jahren fehlt immer noch eine verbindliche Bioquote beim Lebensmitteleinkauf der öffentlichen Hand. Wie notwendig das ist, zeigt auch der Bericht zum Biolandbau. Den streichen zu wollen, weil das Ergebnis nicht passt, ist peinlich.“

Ludwig Hartmann, Vizepräsident des Bayerischen Landtags (Bündnis 90/Die Grünen):

„Die jährlichen Berichte zum Biotopverbund sind kein bürokratischer Ballast. Sie sind vielmehr der einzige belastbare Nachweis dafür, ob der Aufbau eines echten bayerischen Biotopverbunds überhaupt vorankommt. Der aktuelle Bericht zeigt jedoch, dass die vermeintlich positiven Zahlen teilweise durch rechnerische Kunstgriffe entstehen und nicht, weil sich die Landschaft tatsächlich verbessert hätte. So wurden zuletzt zusätzliche Kategorien wie Randstreifen an Gewässern dritter Ordnung ohne ausreichende Qualitätskriterien einbezogen. Genau deshalb muss die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfbar bleiben. Transparenz ist für eine demokratische Gesellschaft unverzichtbar.“

Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS):

„Die IUCN (International Union for Conservation of Nature) schätzt, dass fast ein Drittel aller erfassten Arten vom Aussterben bedroht ist. Das ist das Ergebnis der jüngsten Aktualisierung der ‚Roten Liste‘, die im vergangenen Herbst veröffentlicht wurde. Auch in Deutschland befindet sich mehr als die Hälfte der Lebensräume in einem ungünstigen Zustand. Ein Drittel aller Arten ist gefährdet, wie der ‚Faktencheck Artenvielfalt‘ 2024 gezeigt hat. Wir brauchen auch für Bayern eine klare Analyse über den Zustand von Arten und Lebensräumen, um das Artensterben endlich aufzuhalten. Der ‚Bericht zur Lage der Natur‘, der mit dem Volksbegehren festgeschrieben wurde, bietet hier eine unverzichtbare Grundlage und muss unbedingt beibehalten werden.“

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