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Der Brexit bringt Änderungen. 87 britische Staatsbürger sind im Landkreis. Sollen sich bei der Ausländerbehörde melden

brexit logoLandkreis Landshut - pm (21.08.2019) Egal wie die diplomatischen Verhandlungen über weitere wirtschaftliche Abkommen noch verlaufen werden: Mit dem für 31. Oktober 2019 anvisierten Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union, dem „Brexit“ wird sich für britische Staatsbürger, die dauerhaft in Deutschland leben, einiges ändern. Im Landkreis Landshut leben derzeit 87 britische Staatsbürger.

Diese Engländer benötigten bisher aufgrund der Freizügigkeit innerhalb der EU keine besonderen Aufenthaltstitel. Mit dem Brexit würde sich dies in jedem Fall ändern. Alle Engländer, Waliser, Schotten und Nordiren müssen einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels stellen, der die rechtmäßige Anwesenheit in Deutschland bestätigt. Auch eine Einbürgerung und der Erhalt der Deutschen Staatsbürgerschaft sind unter gewissen Voraussetzungen möglich.

 

Bei einem No-Deal-Szenario bleibt britischen Staatsbürgern ein Zeitraum von drei Monaten, um diese Anträge zu stellen. Die Ausländerbehörde am Landratsamt berät betroffene Ausländer bereits im Vorfeld des EU-Austritts bei Antragsstellung oder andere Möglichkeiten für den weiteren Aufenthalt in Deutschland.

Nähere Informationen auch auf der Homepage des Landkreises Landshut: www.landkreis-landshut.de

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