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KfZ-Zulassungsstellen: Nur Anfragen auf Zulassung von Firmen & Landkreisbürgern in der Lockdown-Zeit zulässig

Landkreis Landshut - pm (16.12.2020) Der neuerliche bayernweite Lockdown hat auch Auswirkungen auf die Kfz-Zulassungsstellen des Landkreises Landshut: Die sogenannte „erweiterte Zuständigkeit“, im Zuge deren auch Anträge auf Zulassungen aus benachbarten Landkreisen bearbeitet werden können, ist für die Dauer der verschärften Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen ausgesetzt. Diese Anträge müssen ausnahmslos abgewiesen werden.

Abgesehen von dieser Änderung bleibt die Arbeitsweise der Zulassungsstellen des Landkreises – vorerst – wie folgt:

1. Zulassungsstelle in Ergolding (TÜV-Gebäude): Es erfolgt weiter eine Zugangskontrolle durch einen Sicherheitsdienst. Die Besucher werden anhand einer zugewiesenen Nummer aufgerufen.

2. Zulassungsstelle in Rottenburg: Es sind wie bisher Zugangsbeschränkungen im Schalter- und Wartebereich vorgesehen. Die Hinweise sind ausgeschildert.

3. Zulassungsstelle in Vilsbiburg: Hier ist der Besuch nur noch nach Terminvereinbarung möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter Tel. 0871 408-5895 bzw. -5896 oder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verstärkt auf die Online-Services zur Kfz-Zulassung unter www.landkreis-landshut.de zurückzugreifen.

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