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Waldbrandgefahr: Zusätzliche Luftbeobachtungsflüge

Waldbrandgefahr Luftbeobachtung

Die Karte zeigt die Stützpunkte im Regierungsbezirk Niederbayern, von denen aus – aufgeteilt in fünf Sektoren – geflogen wird. - Grafik: Regierung von Niederbayern

Niederbayern - pm (17.04.2025) Zusätzlich zu den für Mittwoch, 16. April, angekündigten Luftbeobachtungsflügen ordnet die Regierung von Niederbayern in Abstimmung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg-Landshut für selbigen Tag zwei weitere Beobachtungsflüge an. Auch am darauffolgenden Donnerstag, 17. April, ist ein Flug anberaumt.

Grund sind die aus dem Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes hervorgehenden wesentlich erhöhten Angaben. Ziel der Luftbeobachtungsflüge ist es, mögliche Gefahren frühzeitig erkennen zu können und Gefahrenquellen zu überwachen. Die Wetterentwicklung wird weiterhin täglich beobachtet und aktuell beurteilt.

Die vorbeugende Luftbeobachtung findet jeweils in den Nachmittagsstunden zu den höchsten Gefährdungszeiten statt.

Neben den bereits angekündigten Flügen (Arnbruck und Eggenfelden) starten am Mittwoch, 16. April, zwei weitere Flüge von den nachfolgend genannten Stützpunkten der Flugbereitschaft Niederbayern der Luftrettungsstaffel Bayern: Stützpunkt Ellermühle/Landratsamt Landshut – Sektor A sowie Stützpunkt Vilshofen/Landratsamt Passau – Sektoren D + E.

DWD Waldbrandgefahrenindex

Waldbrandgefahrindex für Mittwoch, 16. April.

Darüber hinaus werden am Donnerstag, 17. April, vom Stützpunkt Wallmühle/Landratsamt Straubing-Bogen aus die Sektoren C + D überflogen.

Die Anordnung der Regierung wird von dem jeweils vorgenannten Landratsamt umgesetzt, das ausgebildete Luftbeobachter zur Begleitung der Flüge einteilt. Die Stützpunktleiter der Luftrettungsstaffel Bayern sorgen für die Einteilung der ehrenamtlichen Piloten.

Wichtiger Hinweis: Die Regierung appelliert dringend, in Waldgebieten äußerste Vorsicht walten zu lassen und keinesfalls mit offenem Feuer zu hantieren oder zu rauchen. Besondere Warnhinweise gelten auch für Waldbesitzer, Jäger und alle Personen, die mit Waldarbeiten beschäftigt sind: Bitte kein offenes Feuer im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern.

Bernhard Schindler Wolfgang Bosbach

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