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Kulturfonds „Kunst“ startet neue Förderrunde - Frist bis 1. Okt.

Niederbayern - pm (31.07.2026) Der Kulturfonds Bayern im Bereich Kunst ist in eine neue Förderrunde gestartet: Kulturakteure, auch Kommunen, haben die Gelegenheit, für ihre Projekte Zuschüsse bei der Regierung von Niederbayern zu beantragen. Dies ist digital unter www.regierung.niederbayern.bayern.de/kulturfonds möglich. Die Frist läuft bis 1. Oktober. Gefördert werden Projekte aus den Bereichen Theater, Museen, zeitgenössische Kunst, Musik, Archive, Bibliotheken, Literatur und internationaler Ideenaustausch.

Der Fördersatz liegt bei bis zu 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, die mindestens 10.000 Euro betragen müssen.

„Die kulturelle Vielfalt Niederbayerns lebt von engagierten Menschen und starken Ideen“, sagt Regierungspräsident Rainer Haselbeck und wirbt zum Start der neuen Förderrunde dafür, die Chance auf Fördermittel aus dem Kulturfonds zu nutzen. Er unterstreicht: „Kultur ist weit mehr als ein Freizeitangebot – sie bringt Menschen zusammen, stiftet Identität und verleiht Niederbayern ein unverwechselbares Gesicht. Sie lebt von der Kreativität und dem Engagement vieler Menschen, die mit ihren Projekten das kulturelle Leben vor Ort bereichern und lebendig halten. Genau dieses Engagement unterstützt und würdigt der Freistaat mit dem Kulturfonds Bayern. Er ist nicht nur eine finanzielle Hilfe, sondern auch ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für alle jene, die unsere Kulturlandschaft mit viel Herz gestalten. Ich möchte deshalb alle Kulturakteurinnen und Kulturakteure ermutigen, die Förderchance zu nutzen und sich zu bewerben. Jede Idee, die verwirklicht werden kann, ist ein Gewinn für unsere Heimat.“

Zum Kulturfonds und zu den Antragsregularien: Es können kulturelle Investitionen und Projekte unterstützt werden, die von überregionaler, zumindest aber von überörtlicher Bedeutung sind. Wichtig: Die förderfähigen Gesamtkosten müssen mindestens 10.000 Euro betragen und das Projekt darf noch nicht begonnen haben. Die Förderung, die bei maximal 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten liegt, erfolgt in Form von Zuschüssen.

Möglich wäre beispielsweise die Förderung herausragender Musikveranstaltungen, Wettbewerbe, Theateraufführungen, Symposien, aber auch der Bau, Aus- oder Umbau von Probe- und Veranstaltungsräumen eines Laienmusikvereins. Denkbar wären darüber hinaus Maßnahmen zur Barrierefreiheit oder Sicherheitsmaßnahmen zum Einbruchschutz im Museumsbereich, wie die Installation von Haustechnik (hier ist sogar ein Fördersatz von bis zu 50 Prozent möglich).

Weitere Informationen rund um das digitale Förderverfahren gibt es online auf der Internetseite der Regierung unter www.regierung.niederbayern.bayern.de/kulturfonds.

Interessierte können sich bei Fragen an Andrea Sedlmayr vom Sachgebiet „Kommunale Angelegenheiten“ unter Telefon 0871 8081244 wenden.

Infos zum Kulturfonds gibt es auch auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst: www.stmwk.bayern.de/ministerium/kulturfonds/kunst-und-kultur.html.

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