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Bequem im ganzen Stadtgebiet parken zur Adventszeit

presse 28 ParkenAdventszeit neuLandshut (01.12.2018) An den Wochenenden der Adventszeit ist mit einem vermehrten Verkehrsaufkommen und einem erhöhten Parkraumbedarf in der Innenstadt zu rechnen. Im Sinne eines stressfreien und erholsamen Einkaufstages oder Christkindlmarktbesuches weist die Stadt auf die vielen zentrumsnahen Parkmöglichkeiten hin. Auf dem Parkplatz beim Messegelände, der durch die Buslinien 3 und 6 an Samstagen im 15-Minuten-Takt sowie den Adventssonntagen im 30-Minuten-Takt an die Innenstadt angebunden ist, stehen etwa 800 Stellplätze zur Verfügung. Des Weiteren stehen neben den Parkhäusern „Karstadt/Oberpaur“, „City Center“, „an der Freyung“ und „Altstadt-Zentrum“ im näheren Innenstadtbereich Parkplätze zur Verfügung: „Grieserwiese“, „Dirnitzstraße“, „Sportzentrum-West“. 

Der Parkplatz beim Zentraljustizgebäude – erreichbar über die Gestütstraße – wird auch zur Vorweihnachtszeit jeweils von Freitag, 17 Uhr, bis Sonntag, 24 Uhr, kostenlos bereitgestellt.

Auch der Parkplatz bei den Finanzbehörden, der aus Richtung Niedermayerstraße sowie über die Bauhofstraße/Friedhofstraße angefahren werden kann, wird an den Wochenenden von 8 bis 21 Uhr zum kostenlosen Parken angeboten.
Als weitere Parkmöglichkeit steht im unmittelbaren Umfeld des Christkindlmarktes an den Samstagen und Sonntagen von jeweils 10 bis 20 Uhr der Innenhof der Regierung zur Verfügung, der über die Maximilianstraße angefahren und vom Landshuter Netzwerk gegen eine Gebühr von 2 Euro je Fahrzeug und Tag bewirtschaftet wird.
Hingewiesen wird auch auf den Parkplatz der Deutschen Rentenversicherung, dessen Nutzung von Freitag, 14 Uhr, bis einschließlich Sonntag möglich ist. Für einen Zeitraum von fünf Stunden ist eine Parkgebühr von einem Euro zu entrichten. Angefahren wird der circa 320 Stellplätze zählende Parkplatz über das Isargestade.
Die genannten Parkplätze sind sowohl gegenüber den betreffenden Einfahrten oder unmittelbar an der Einfahrt selbst mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet.
Bei allen Parkplätzen versteht es sich von selbst, dass die Fahrzeuge ordnungsgemäß geparkt und die vorgegebenen Parkflächen einzuhalten sind.
Um Abschleppvorgänge zu vermeiden, sind die an den Zufahrten aufgeführten Öffnungszeiten des jeweiligen Parkplatzes zu beachten und diese rechtzeitig zu verlassen.

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