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B.U.D. kritisiert Verfahrenseinstellung bei rassistisch motivierter Gewalttat in Landshut

Landshut - pm (06.06.2019) Die Beratungsstelle B.U.D. – Beratung. Unterstützung. Dokumentation für Opfer rechtsextremer Gewalt kritisiert das Urteil, das das Amtsgericht Landshut gegen Alexander L. verhängte scharf. Alexander L. musste sich am 15. Mai 2019 wegen gefährlicher Körperversetzung vor Gericht verantworten, weil er im Sommer 2018 zwei Geflüchtete am Bahnhof in Landshut angegriffen und verletzt hatte. Dabei hatte er rassistische und den Nationalsozialismus verherrlichende Parolen gerufen.

Das Gericht stellte jetzt das Verfahren gegen eine Geldzahlung von 900 €uro an eine gemeinnützige Einrichtung ein.

Die Beratungsstelle B.U.D. – Beratung. Unterstützung. Dokumentation für Opfer rechtsextremer Gewalt begleitete die Opfer des rechtsmotivierten Angriffs. Während der Verhandlung bestätigte eine Zeugin, dass der Täter rechtsextreme Parolen gerufen hatte, und mit besonderer Aggressivität gegen die beiden Geflüchteten vorgegangen war. Die Zeugin ist von der Milde des Urteils entsetzt. Die beiden Opfer des Angriffs wurden zwar zum Prozess geladen, aber ohne Begründung des Gerichts nicht angehört. Dass ihre Perspektive im Prozess nicht gehört wurde und das Verfahren eingestellt wurde, ist für sie erschütternd und unverständlich. Sie erlebten eine schwere Gewalttat, bei der sie Verletzungen erlitten und es dauerte lange, bis sie den Angriff psychisch verarbeiten konnten.

B.U.D. kritisiert eine Kultur der Straflosigkeit gegenüber rassistisch motivierten Gewalttaten, die durch das Urteil geschaffen wird. „Das Urteil ist in jeglicher Hinsicht ein fatales Signal. Rassistische Gewalttäter werden in ihrem Handeln bestärkt, indem sie das Gefühl bekommen, mit einem solchen Angriff ohne strafrechtlich besonders relevante Konsequenzen davonzukommen. Den Betroffenen wiederum wird das Gefühl vermittelt, solchen Attacken schutzlos ausgeliefert zu sein“, kritisiert Steffen Huber, fachlicher Leiter von B.U.D.

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