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Corona: Steuerliche Liquiditätshilfen beantragen

Landshut - pm (20.03.2020) Um Unternehmen in der Corona-Krise zu unterstützen und deren Liquidität zu verbessern, hat die Staatsregierung ein Maßnahmenpaket geschnürt, das unter anderem steuerliche Hilfen beinhaltet. Zu diesem Zweck soll die Stundung von Steuerzahlungen erleichtert werden.

Vorauszahlungen können leichter abgesenkt und Vollstreckungen ausgesetzt werden. Für Anpassungen bei der Gewerbesteuervorauszahlung 2020 und bei Stundungsanträgen für Gewerbesteuerforderungen können sich betroffene Unternehmen an das Steueramt der Stadt Landshut wenden. Ansprechpartner sind Günter Götz, Telefon 0871 881673, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und Maximilian Durner, Telefon 0871 881615, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Der hierfür erforderliche Antrag sowie weitere Informationen zur Unterstützung für Unternehmen unter anderem zum Soforthilfeprogramm der Bayerischen Staatsregierung sind auch unter www.landshut.de/unternehmenshilfe zu finden.

Im Fall von Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer-Stundungen können sich Betroffene an das Finanzamt wenden.

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