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Rathaus I & II: Parteiverkehr nur in dringenden Fällen

Landshut - pm (06.04.2020) Wegen der fortschreitenden Verbreitung des Coronavirus und in Anbetracht der Tatsache, dass die Staatsregierung für Bayern den Katastrophenfall erklärt hat, bleiben die Rathäuser I und II in Landshut seit Dienstag, 17. März, für die Allgemeinheit geschlossen. Parteiverkehr darf damit nur noch in dringenden Ausnahmefällen und nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden.

Um die Maßnahme umzusetzen, ist in den Rathäusern in der Altstadt und an der Luitpoldstraße jeweils eine Pforte mit Sicherheitsdienst am Haupteingang eingerichtet. Sofern Bürger unaufschiebbare und wichtige Angelegenheiten zu klären haben, die ein persönliches Erscheinen im Rathaus erfordern, muss vorab telefonisch oder per E-Mail ein Termin mit der entsprechenden Dienststelle vereinbart werden. Die dafür vorgesehenen Rufnummern der einzelnen Ämter und Einrichtungen sind der Auflistung im Download zu entnehmen.

Betroffen von der Schließung sind neben den Rathäuser unter anderem auch das Wertstoff- und Entsorgungszentrum (WEZ) und die Kfz-Zulassungsstelle.

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