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Neue Erkenntnisse zu Corona-Fällen an der Grundschule St. Wolfgang

wolfgang grundschuleDie Grundschule St. Wolfgang - Foto GS St. Wolfgang

Landshut - pm (16.09.2020) Bezüglich der beiden am 6. September bei der Einreise aus der Türkei am Flughafen München positiv auf das Coronavirus getesteten Kinder, die trotz bestehender Quarantäne mehrfach den Unterricht der Klassen 3c und 4e der Grundschule St. Wolfgang besucht haben, gibt es neue Erkenntnisse.

Diese sind wichtig, um das Verhalten der Familie zumindest etwas erklären zu können. Wie das Staatliche Gesundheitsamt auf Nachfrage am heutigen Mittwoch bestätigte, hatte die Familie am 9. September durch ihren Hausarzt ebenfalls Corona-Tests bei den Kindern durchführen lassen; diese fielen negativ aus. Die Vermutung liegt nahe, dass die Eltern deshalb davon ausgingen, die Quarantäne beenden zu dürfen. Dies ist aber nicht der Fall, wie das Gesundheitsamt betont: Die von der Behörde angeordnete Quarantänezeit kann weder durch einen zwischenzeitlich erfolgten Negativtest noch durch einen Hausarzt und schon gar nicht eigenmächtig aufgehoben werden. Dafür ist eine ausdrückliche Anordnung des Gesundheitsamts nötig, für die ein während der Quarantänezeit erfolgter Negativtest jedoch gemäß der bundesweit geltenden Richtlinien des Robert-Koch-Instituts keinen hinreichenden Grund darstelle. Deshalb galt und gilt die für die beiden Kinder zum Infektionsschutz ausgesprochene Quarantäne weiter und läuft erst am kommenden Dienstag, 22. September, ab.

Ungeachtet der neuen Erkenntnisse liegen natürlich weiterhin mehrere Verstöße gegen die Einreisequarantäneverordnung des Freistaats Bayern, die Quarantänevorschriften und die Allgemeinverfügung der Stadt Landshut vom 4. September vor.

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