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Hochwasser-Geschädigte können Soforthilfe bis 5.000 Euro für Ersatzkäufe beantragen

Bei der Hochwasser-Soforthilfe kann man Mittel für Gebäude- und Heizungsschäden beantragen. Wie bereits bekannt, können private Haushalte (Mieter oder selbstnutzende Eigentümer), die durch das Hochwasser einen Schaden erlitten haben, bei der Stadt Landshut eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt für Ersatzbeschaffungen beantragen. 

War Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, beträgt der Zuschuss bis zu 2.500 Euro. Wie die Stadt nun mitteilt, werden laut Informationen der Regierung ab sofort auch Gebäudeschäden sowie Schäden an Heizungen im Rahmen der Soforthilfe berücksichtigt.  - Nicht übernommen werden Miet- beziehungsweise Kaufkosten für Trocknungsanlagen.

Diejenigen, die bereits die maximale Soforthilfe in Höhe von 5000 beziehungsweise 2.500 Euro erhalten haben, haben keinen Anspruch auf weitere
Kostenübernahme.Geschädigte Haushalte, die im Vorfeld der neuen Regelung einen entsprechenden Antrag auf Kostenübernahme von Gebäude- oder Heizungsschäden gestellt hatten und dieser aufgrund der vorhergehenden Regelung nicht genehmigt werden konnte, erhalten dieser Tage seitens dr Stdt Lndshuteine Mitteilung. Ein neuer Antrag ist nicht mehr notwendig und muß nicht gestellt erden.

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