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3G-Regel gilt auf der „Bartlmäwiesn“

Landshut - pm (02.09.2021) Gemäß der neuen landesrechtlichen Regelungen gilt auf der Bartlmäwiesn nun die 3G-Regel. Das heißt, dass Besucher einen Nachweis darüber erbringen müssen, ob sie geimpft, genesen oder getestet sind. Ausgenommen davon sind Kinder unter sechs Jahren sowie Schüler (auch in den Ferien).

Grundlage für die Regelung ist die am heutigen Tag, 2. September, in Kraft getretene 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, wonach Volksfeste zwar untersagt bleiben; für Ersatzveranstaltungen jedoch, die im Wege von Einzelfallausnahmen möglich bleiben – wie die Bartlmäwiesn – gilt inzidenzunabhängig die 3G-Regel.

Es wird daher gebeten, den Nachweis im Eingangsbereich zur Barlmäwiesn vorzulegen. Alle Besucher werden angehalten, wo immer möglich zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und wo dies nicht möglich ist, wird empfohlen, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.

Die Bartlmäwiesn findet noch bis Sonntag, 5. September, statt. Öffnungszeiten sind am Donnerstag und Sonntag von 11.30 bis 21 Uhr sowie am Freitag und Samstag von 11.30 bis 22 Uhr.

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