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Stadt untersagt unzulässige Sammlung am 17. Januar

Landshut - pm (15.01.2025) m Mittwoch wurden im Stadtgebiet von Unbekannten Wurfzettel verteilt und für eine am Freitag, 17. Januar, geplante Sammlung geworben. Kontaktdaten einer verantwortlichen Person oder Organisation sind darauf nicht angegeben. Die Sammlung ist nicht zulässig und von der Stadt untersagt. Die gesetzlich vorgeschriebene Anzeige für Sammlungen liegt laut Mitteilung der Stadtverwaltung nicht vor.

Es konnte deshalb nicht überprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine zulässige Sammlung erfüllt sind, insbesondere, ob die Verwertung ordnungsgemäß und schadlos erfolgt. Zudem wird beabsichtigt, auch Elektrogeräte und Schrottautos zu sammeln, die jedoch als gefährlicher Abfall einzustufen sind und keinesfalls einer Straßen- oder Haussammlung übergeben werden dürfen. Die Sammlung darf deshalb nicht durchgeführt werden. Die Bürger werden gebeten, keine Gegenstände für die Sammlung bereit zu stellen.

Sperrige Abfälle und Elektroaltgeräte aus dem Stadtgebiet Landshut können unproblematisch im Wertstoff- und Entsorgungszentrum abgegeben werden. Dort werden die Abfälle sortiert und über zugelassene Verwerterbetriebe hochwertig und umweltfreundlich verwertet. Funktionstüchtige Gegenstände oder Geräte können auch am Gebrauchtwarenhaus „Hab & Gut“ abgegeben werden. Die Öffnungszeiten sind in der Umweltfibel abgedruckt oder online unter www.landshut.de/umweltfibel zu finden.

Zellner Ludwig

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