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Regierungspräsident Rainer Haselbeck erklärt die Regionalen Grünzüge in der Region LA verbindlich

grün grafik ohnernd

(04.02.2017) Die Regierung von Niederbayern hat den Regionalplan zur Ausweisung von Regionalen Grünzügen in der Region Landshut für verbindlich erklärt. Dies geht aus einem Bescheid der höheren Landesplanungsbehörde, unterzeichnet von Regierungspräsident Rainer Haselbeck.

Er schickte den Bescheid an den Verbandsvorsitzenden des Regionalen Planungsverbandes Landshut, Bürgermeister Alfons Sittinger, hervor.

Mit Inkrafttreten der Neunten Verordnung zur Änderung des Regionalplanes am 04.02.2017 erhält die Region Landshut damit erstmals ein flächendeckendes Konzept Regionaler Grünzüge. Mit dieser Festlegung kommt der Planungsverband einem Auftrag aus dem Landesentwicklungsprogramm Bayern nach. Danach müssen in den Regionalplänen Regionale Grünzüge zur Gliederung der Siedlungsräume, zur Verbesserung des Bioklimas oder zur Erholungsvorsorge festgelegt werden. In diesen Bereichen sind Planungen und Maßnahmen, die die jeweiligen Funktionen beeinträchtigen, nicht zulässig.

Das nun für verbindlich erklärte Konzept sieht insgesamt 18 solcher Flächen in der Region Landshut vor. Festgelegt wurden insbesondere Talbereiche der größeren Flüsse wie Isar, Vils und Rott, besonders schützenswerte Erholungswälder und Naherholungsgebiete.

Die Neunte Verordnung zur Änderung des Regionalplans Landshut steht mit dem Tag ihres Inkrafttretens am 04.02.2017 auf der Internetseite der Regierung von Niederbayern (www.regierung.niederbayern.bayern.de) als Download zur Verfügung.

1a_Übersichtskarte_Grünzüge

Bild: Regierung von Niederbayern

Mit freundlichen Grüßen

Regierung von Niederbayern

- Pressestelle –

fachliche Fragen bitte an:

Katja Zukanow

Pressesprecherin

Tel.: 0871/808-1142

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

sonstige Rückfragen bitte an:

Christine Rauhmeier

Tel.:0871/808-1196

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internethinweis: www.regierung.niederbayern.bayern.de

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