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Mdl Rosi Steinberger: Schutz des Grundwassers ist völlig unzureichend!" - Umweltminister muß tätig werden

Landshut (03.08.2018) Trotz Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof sind die Bemühungen der CSU-Staatsregierung eher davon geprägt die intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung weiter zu ermöglichen, als das Grundwasser zu schützen. Zu diesem Schluss kommt die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag Rosi Steinberger.

Hintergrund ist die Antwort des Umweltministeriums auf die Anfrage nach der Umsetzung der Düngeverordnung in Bayern. Die CSU-Staatsregierung konnte oder wollte die Diskrepanzen zwischen der Einstufung des Grundwassers nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Ausweisung sogenannter „Roten Gebiete“, in denen zusätzliche Maßnahmen nach der Düngeverordnung zu erfolgen haben, nicht schlüssig erklären, obwohl beides angeblich auf denselben Messwerten beruht. So wird ein Grundwasserkörper plötzlich als gut bewertet, obwohl er nach WRRL bis 2021 als „Zielerreichung unwahrscheinlich“ eingestuft wurde. Die Frage nach weiteren Messwerten, die für die neue Einstufung ausschlaggeben sind, wurde von der Staatsregierung nicht beantwortet.

Dafür heißt es lapidar: Im Rahmen der Maßnahmenprogramme nach WRRL sind sogenannte "ergänzende Maßnahmen" vorgesehen. Diese werden in Verantwortung der Landwirtschaftsverwaltung geplant, umgesetzt und finanziert. Dabei sind sie so konzipiert, dass eine Gefährdung der Zielerreichung ausgeschlossen werden kann. „Ich finde es beschämend, dass sich da der Umweltminister nicht einmischt,“ empört sich Rosi Steinberger, „alle bisherigen Maßnahmen sind freiwillig und haben nicht dazu geführt, dass sich das Grundwasser in Bayern in dem Maße bessert, wie dies die europäischen Richtlinien fordern. Aber wenn man die Lösung wie bisher der Agrarverwaltung überlässt, braucht man sich nicht wundern, dass nichts passiert.“ Dabei wisse man gerade im Landkreis Landshut, dass freiwillige Maßnahmen nicht ausreichen.

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