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Der DGB präsentiert am 26.03. bei einer Pressekonferenz einen langen Forderungskatalog zur Dualen Ausbildung

Landshut - pm (25.03.2019) Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hält am Dienstagvormittag , 26. März, 10.30 Uhr im Saal der IG metall des Gewerkschaftshauses (Nikoladstraße 49) zum Thema „Der dualen Ausbildung eine Zukunft geben“.

Dazu heißt es. Im Prozess der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes ist es gerade fünf vor 12. Leider verharrt die Uhr in dieser Position, weil sich in vielen Themengebieten kein Kompromiss abzeichnet.

Die DGB-Gewerkschaften können in vielen Themenfeldern auch nicht kompromissbereit sein, wenn zum Beispiel der Verband der Bayerischen Wirtschaft (vbw) die Axt an bereits erzielte Errungenschaften wie das Prüfungswesen legen möchte. Dazu instrumentalisiert er die bayerische Landesregierung. Die am 12.März einen Dringlichkeitsantrag „Berufsbildungsmodernisierungsgesetz – Prüferehrenamt entlasten“ in den bayrischen Landtag einbrachte. Zielrichtung des Antrages sei, dass das „Prüferehrenamt“ entlastet werden soll. Das Gegenteil wird mit dieser einseitigen Positionierung zugunsten der Vorschläge von DIHK und vbw erreicht. Mit dem Antrag droht die Aushebelung der Parität und des Kollegialprinzips mit der Folge einer deutlichen Schwächung des Ehrenamtes.

 Weitere Forderungen des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften sind in aller Kürze: Wir fordern eine Freistellungsregelung bei Fortzahlung des Einkommens im Prüfungswesen zu schaffen.

 Für Dualstudierende fehlen einheitliche Mindeststandards für die Betreuung im Betrieb, ein Vergütungsanspruch sowie Regelungen bezogen auf die betriebliche Studien- und Einsatzplanung. Wir fordern daher eine Ausweitung des Geltungsbereichs des Berufsbildungsgesetzes auf die betrieblichen Praxisphasen des dualen Studiums.

Wir fordern eine Mindestausbildungsvergütung, die 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung für das jeweilige Ausbildungsjahr beträgt und jährlich angepasst wird. Dies entspricht auch dem Geiste des Bundesarbeitsgerichtsurteils vom 10.04.1991 – 5 AZR 226/90 das eine Ausbildungsvergütung, die mehr als 20 % unter der tariflichen Vergütung liegt, als nicht mehr angemessen erachtet.

Über den Zustand der dualen Ausbildung in Niederbayern und über die Forderungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes wollen folgende Personen informieren und sich Ihren Fragen stellen:

Martin Birkner (DGB Jugendsekretär Niederbayern)

Raphael Hoschkara (IG Metall Jugendsekretär Landshut)

Wolfgang Nirschl (IG Metall Jugendsekretär Passau)

Jugend- und Auszubildendenvertreter

Reinhard Böckl (betroffener Prüfer bei der IHK Niederbayern)

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