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CSU beantragt „Nullrunde“ der freiwilligen Leistungen

Landshut – pm (13.02.2025) In einem Haushaltsantrag setzt sich die CSU im Landshuter Stadtrat für einen Erhöhungsstopp der freiwilligen Leistungen ein In dem Antrag heißt es: Die in Liste 3 „Freiwillige Leistungen“ enthaltenen Zuschüsse und Zuwendungen an Dritte werden im Haushaltsjahr 2025 nur mit dem Ansatz aus dem Jahr 2024 fortgeschrieben und nicht erhöht.

Ausnahmen sollen nur zugelassen werden, wenn im Einzelfall der Wegfall von Leistungen Dritter droht, für die die Stadt Landshut dann selbst aufgabenpflichtig wäre (z. B. Kinderbetreuung), rechtliche Verpflichtungen zur Zahlung in der konkreten Höhe bestehen oder die Ausgaben zu 100 % aus früheren Zustiftungen oder Schenkungen an die Stadt gedeckt werden.

Begründung:

Die angespannte Haushaltslage zwingt zu einer Überprüfung aller Ausgaben. Dies gilt nicht nur für den Investitionsbereich im Vermögenshaushalt, sondern auch für die sog. freiwilligen Leistungen im Verwaltungshaushalt. Während im Vermögenshaushalt nahezu alle Investitionen gestoppt wurden, sofern sie nicht schon vergeben wurden oder Baumaßnahmen im Bau sind, finden sich in der Liste 3 noch zahlreiche Zuschüsse und Zuwendungen an Dritte, die unverändert gezahlt und teilweise noch erhöht werden sollen. Da im Vermögenshaushalt aber sogar kleinere Investitionen wie die Beschaffung von Schulausstattungen für wenige tausend Euro je Schule gestrichen wurden, erscheint es geboten, die gleichzeitig vorgesehene Erhöhung von freiwilligen Zuschüssen an Dritte kritisch zu hinterfragen.

Die geplante „Nullrunde“ im Haushalt kann sich nicht nur im Vermögenshaushalt und vielfach zu Lasten von Investitionen niederschlagen, die letztlich der Erfüllung von Pflichtaufgaben der Kommune dienen, sondern muss auch bei den freiwilligen Leistungen eingehalten werden. Ausnahmen sollen nur im o. g. Umfang in Betracht kommen.

Dabei kann die „Nullrunde“ bei den Erhöhungen nur ein erster Schritt sein, der kurzfristig bis zur Aufstellung des HH 2025 umsetzbar ist. Eine darüberhinausgehende Überprüfung der Erforderlichkeit von bestehenden vertraglichen Vereinbarungen, Mitgliedschaften etc. dem Grund und der Höhe kann zwar kurzfristig bis zur HH-Aufstellung im März nicht mehr erfolgen. Dies soll aber in einem zweiten Schritt im Rahmen der vom OB angekündigten „Konsolidierungsrunde“ u. E. alle Ausgaben im Bereich der freiwilligen Leistungen (Liste 3) nachgeholt werden.

gez. Thomas Küffner, Ludwig Schnur

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