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Solzialversicherungsbetrug - Reinigungsunternehmen zu 550.000 € verdonnert

hza la finanzkontrolle schwarzarbeitDie Finanzkontrolle Schwarzarbeit Landshut deckt Betrug mit Scheinrechnungen auf. Ein Reinigungsunternehmer hinterzog über 550.000 Euro an Sozialabgaben.

Landshut/München - pm (08.02.2022) Das Amtsgericht München verurteilte einen Reinigungsunternehmer wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 54 tatmehrheitlichen Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren. Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Daneben wurde eine Gesamtgeldstrafe von 250 Tagessätzen verhängt. Das Urteil ist rechtskräftig. Das Amtsgericht München hielt dem Verurteilten seine Schuldeinsicht im Rahmen des vollumfänglichen Geständnisses zu Gute.

Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut ergaben, dass der Reinigungsunternehmer über einen Zeitraum von fast fünf Jahren mindestens 104 Arbeitnehmer in seinem Reinigungsunternehmen beschäftigte ohne diese ordnungsgemäß zur Sozialversicherung anzumelden und die Sozialbeiträge in richtiger Höhe abzuführen. Daneben arbeiteten für den Verurteilten weitere nicht bzw. nicht mit vollständigem Namen bekannte Arbeitnehmer, ohne dass diese zur Sozialversicherung angemeldet waren.

Zur Verschleierung der tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse und der Schwarzlohnzahlungen an seine Arbeitnehmer verschaffte sich der Reinigungsunternehmer unrichtige, fingierte Belege, sogenannte Abdeckrechnungen von Dritten und buchte diese in seine Buchhaltung ein.

"Diesen Scheinrechnungen liegt keine bzw. nicht im abgerechneten Umfang erbrachte Leistung zu Grunde. Sie werden fingiert, um Geld aus einem Unternehmen zu ziehen, das anschließend oftmals zur Bezahlung von Schwarzlöhnen verwendet wird", so Elvira Enders-Beetschen, Pressesprecherin des Hauptzollamts Landshut.

Die vorenthaltenen Sozialabgaben in Höhe von über 550.000 Euro sind vom Verurteilten nachzuentrichten.

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