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Bilder mit NS-Symbolen über Whats-App verschickt - 45-jähriger zu hoher Geldstrafe verdonnert

Gangkofen - pol (25.02.2022)  Weil er innerhalb eines Gruppenchats mehrere Bilder mit NS-Symbolen weitergeleitet hat, wurde ein 45-jähriger Mann aus Gangkofen nun vom Amtsgericht Eggenfelden zu einer Geldstrafe von mehreren tausend Euro verurteilt. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

Die Bilder wurden bereits Mitte 2018 verschickt – Ermittler fanden Dateien mit rechtsradikalem Inhalt. Ins Visier der Ermittlungen geriet der 45-Jährige erst im November vergangenen Jahres, nachdem Beamte des Staatsschutzkommissariats in einem anderweitigen Verfahren ein sichergestelltes Notebook ausgewertet und dabei die Bilddateien, die eindeutig dem 45-Jährigen zugeordnet werden konnten, gesichert haben.

Gegen den 45-Jährigen wurde daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet. Das Amtsgericht Eggenfelden verurteilte den Mann nun zu einer Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro. Die vermeintliche Anonymität des Internets ist kein rechtsfreier Raum:.Bedrohung, Nötigung, Beleidigung oder gar Volksverhetzung sind keine Bagatelldelikte. Das Strafgesetzbuch sieht u. a. für Beleidigung eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vor. Für den Tatbestand der Volksverhetzung drohen sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Häufig wiegen sich die Täter aufgrund der vermeintlichen Anonymität im Netz in Sicherheit.

Bernhard Schindler Wolfgang Bosbach

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