Landshut - pm (25.02.2026) Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Landshut ging auch im Jahr 2025 entschieden gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und dem Missbrauch von Sozialleistungen vor. Die Zöllnerinnen und Zöllner an den Standorten in Altdorf bei Landshut, Plattling, Pfarrkirchen und Passau gewähren eine breite Flächenpräsenz vom Landkreis Kelheim im Südbereich sowie den oberbayrischen Landkreise Dachau, Erding und Freising (ohne Flughafen München).
Im vergangenen Jahr führten die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit 538 Arbeitgeberprüfungen und 6.904 Personenbefragungen durch. Auf die Befragungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ort folgen häufig umfangreiche und aufwendige Prüfungen von Geschäftsunterlagen sowie weiterführende Ermittlungen. Insgesamt wurden 1.551 Strafverfahren und 699 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Zahl der abgeschlossenen Ermittlungsverfahren wegen Straftaten erhöhte sich um knapp 21 Prozent auf 1.736 gegenüber 1.440 aus dem Vorjahr. Die oft komplexen Ermittlungen führten zu Freiheitsstrafen von über 32 Jahren.
Das entschiedene Vorgehen und die konsequente Verfolgung von Rechtsverstößen zeigen sich bei den verhängten Strafen. Die Summe der Geldstrafen aus Urteilen und Strafbefehlen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr (rund 1,06 Millionen Euro) um fast 25 Prozent auf über 1,3 Millionen Euro. Im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen des Hauptzollamts Landshut wurde ein Gesamtschaden in Höhe von über 13 Millionen Euro festgestellt. Diese Summe überstieg das Vorjahresergebnis (über neun Millionen Euro) um fast 46 Prozent. Der Betrag setzt sich aus nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen, hinterzogenen Steuern sowie weiteren finanziellen Schäden zusammen. Dazu zählen insbesondere nicht gezahlte Mindestlöhne, ausstehende Beiträge zu Urlaubskassen und zu Unrecht bezogene Sozialleistungen.
Am 20. Februar führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut verdachtsunabhängige Prüfungen durch, bei denen der Fokus auf die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns lag. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde, in bestimmten Branchen gelten verbindliche Branchenmindestlöhne. Werden diese nicht eingehalten, schadet das nicht nur den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, den Sozialversicherungsträgern, sondern auch den ehrlichen Unternehmern, die faire Löhne und Steuern zahlen Insgesamt kontrollierten die Zöllnerinnen und Zöllner 26 Betriebe in den Landkreisen Landshut, Erding, Dachau und Pfarrkirchen. Im Zuge der Maßnahmen wurden 65 Beschäftigte - unter anderem aus Gastronomie, Baugewerbe und Einzelhandel - zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Aus diesen Befragungen ergaben sich mehrere Hinweise auf mögliche Verstöße, etwa gegen sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtliche Bestimmungen sowie wegen nicht gezahlten Mindestlohns. An die Kontrollen schließen sich nun umfassende Prüfungen der Geschäftsunterlagen an.

