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Geflügelpest: Experten geben vorsichtig Entwarnung. Ab Freitag darf Hausgeflügel wieder ins Freie

vogelgrippe neuLandkreis Landshut - pm (28.04.2021) Es war eine Vorsichtsmaßnahme, um einer Ausbreitung der Vogelgrippe (auch unter dem Namen Geflügelpest bekannt) im hiesigen Raum vorzubeugen, so gut dies möglich ist: Wie in vielen anderen Teilen Bayerns und Deutschlands galt auch in weiten Teilen des Landkreises Landshut eine sogenannte Aufstallpflicht für Hausgeflügel – die Tiere mussten im Stall bleiben. Ab Freitag ist diese Stallpflicht aufgehoben, Hühner und anderes Geflügel dürfen wieder ins Freie.

Wie Dr. Josef Yun, der Leiter des Veterinäramts am Landratsamt Landshut erläutert, schätzen die für die Gefahrenabwehr im Fall der Vogelgrippe zuständigen Experten des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) „das Risiko für eine direkte oder indirekte Einschleppung des Vogelgrippe-Virus als nur mehr mäßig bis gering ein“. Begründet wird diese Einschätzung der Gefahrenlage nach den Worten des Veterinärs zum einen damit, dass die Vogelzug-Saison sich zum Ende neigt. Gerade der Raum Landshut ist bekanntlich eine Art von Drehkreuz im europaweiten Netz von Vogelzug-Routen zwischen Nord- und Südeuropa und damit zwischen den Brutgebieten und Überwinterungs-Quartieren vieler Wildvogenarten.

Zum anderen werden berechtigte Hoffnungen auf die wärmere Jahreszeit gesetzt mit immer mehr Sonnenschein, dessen UV-Strahlung zusammen mit höheren Temperaturen „zu einer schnelleren Erreger-Inaktivierung“ führt, wie Dr. Yun darlegt. „Sonnenlicht und Wärme setzen den Viren zu, was sich auch den stark rückläufigen Neuinfektionsraten in Bayern zeigt“, erläutert der Amtstierarzt. Daher werde auch die Allgemeinverfügung des Landratsamts, die Hobby-Geflügelhalter ebenso wie Betreiber von Großbetrieben zur Stallpflicht für die Tiere verpflichtete, ab Freitag außer Kraft gesetzt.

Unberührt davon bleiben jedoch die weiterhin von allen Geflügelhaltern einzuhaltenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Biosicherheit. Dazu zählen insbesondere das Tragen von Schutzkleidung und die Reinigung und Desinfektion von Werkzeugen, Maschinen, Fahrzeugen und sonstigen Gerätschaften, die bei der Geflügelhaltung eingesetzt werden.

„Ebenso bleibt, bis voraussichtlich 5. Mai, das Geflügelpest-Beobachtungsgebiet im südlichen Landkreis Landshut bestehen und gelten die daraus resultierenden Einschränkungen weiter“, betont Dr. Yun. Dieses Gebiet ist festgelegt worden, weil es im Nachbarlandkreis Mühldorf am Inn einen lokalen Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI H5N8) gegeben hat, wie die Vogelgrippe mit wissenschaftliche Namen heißt. Die vom Gesetzgeber festgelegten Einschränkungen betreffen unter anderem den Verkauf von lebenden und geschlachteten Hühnern sowie von Eiern.

Foto kreis-paderborn.de

 

 

 

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