Landshut - pm (12.03.2026) Auf einem Gelände an der Hofmark-Aich-Straße ist seit 1992 eine Sanierungsanlage in Betrieb, um eine dort seit längerer Zeit bekannte Altlasten-Verunreinigung durch leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW) und polychlorierte Biphenyle (PCB) einzudämmen. Aktuell durchgeführte Untersuchungen haben ergeben, dass im oberflächennahen Grundwasserabstrom punktuell Restbelastungen an PCB messbar sind.
Konkret wurde an einer Messstelle an der Weißenbergerstraße (PB10Q) auf Höhe der Hausnummer 3a ein PCB-Wert von 0,021 Mikrogramm pro Liter festgestellt. Damit ist der sogenannte Geringfügigkeitsschwellenwert („Stufe-1-Wert“) von 0,01 Mikrogramm pro Liter überschritten. Andere Messstellen im Stadtviertel, nämlich an der Hans-Wurm-Straße und an der Alois-Harlander-Straße, zeigten dagegen keine Auffälligkeiten. Die Stadt Landshut plant daher über das Amt für Umwelt-, Klima- und Naturschutz zeitnah weitere gezielte Messungen. Bis dahin wird von der Nutzung des Grundwassers im betroffenen Bereich vorsorglich abgeraten, also insbesondere im näheren Umfeld der Messstelle an der Weißenbergerstraße.
Wird der sogenannte Stufe-1-Wert im Grundwasser überschritten, so handelt es sich um eine schädliche Verunreinigung. Von den zuständigen Fachstellen sind Maßnahmen zur Sanierung bzw. zum Schutz des Grundwassers und/oder Nutzungseinschränkungen zu prüfen. Um ein präzises Bild von der Grundwasserqualität in diesem Stadtgebiet zu erhalten, ruft die Stadt alle Grundstückseigentümer im betroffenen Bereich zur Mithilfe auf: Sie werden gebeten, dem Amt für Umwelt-, Klima- und Naturschutz per Telefon (Durchwahl 0871 88-1488 oder -1600) oder via E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! private Gartenbrunnen zu melden. Ein entsprechender Aufruf erfolgt zudem per Handwurfzettel, die in der kommenden Woche an Bewohner im betroffenen Gebiet verteilt werden.
Nach Erfassung der Meldungen sollen an ausgewählten Brunnen auf Kosten der Stadt Grundwasserproben entnommen und untersucht werden, um so einen möglichst umfassenden Überblick zu gewinnen. Die jeweiligen Eigentümer werden selbstverständlich unverzüglich über die sie betreffenden Ergebnisse der Untersuchungen informiert. Zudem wird die Stadt Landshut auch die breite Öffentlichkeit per Pressemitteilung und auf ihren Online-Kanälen über die Resultate der Grundwasserproben und gegebenenfalls daraus folgende Maßnahmen unterrichten.
Bis belastbare Ergebnisse der Beprobungen vorliegen, rät die Stadt Landshut dazu, im betroffenen Gebiet vorsichtshalber auf die Nutzung des Grundwassers zu verzichten. Dies gilt insbesondere für die im nun beginnenden Frühjahr wieder einsetzende Bewässerung von Nutzgärten, das Tränken von Tieren und – gerade mit Blick auf die Sommermonate – auch für das Befüllen von Swimmingpools und Planschbecken.
Klarstellend und ergänzend weist die Stadt Landshut darauf hin, dass die empfohlene Nutzungseinschränkung ausschließlich für Grundwasser gilt. Das Trinkwasser (Leitungswasser) ist von dieser Grundwasser-Kontamination nicht betroffen und kann selbstverständlich weiter bedenkenlos verwendet und getrunken werden.
Zum gesamten Sachverhalt stehen die zuständigen Fachstellen der Stadtverwaltung in engem und regelmäßigem Austausch mit dem Wasserwirtschaftsamt Landshut, dem Staatlichen Gesundheitsamt und weiteren Fachbehörden.

