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Bade- und Watverbot zum Schutz seltener Fischarten

Bade und Watverbot

Im Uferbereich des Laichschonbezirks gilt noch bis 15. Juli ein Bade- und Wateverbot. - Foto: Stadt Landshut

Landshut - pm (16.04.2026) Noch bis Mittwoch, 15. Juli, gilt ein Bade- und Wateverbot im Uferbereich des Laichschonbezirks. Dieser liegt zwischen dem Ludwigswehr und dem gegenüberliegenden Fußgängersteg. Der Laichschonbezirk dient dem Schutz von seltenen Fischarten, insbesondere von Huchen und Nasen, die in diesem Bereich der Kleinen Isar in Landshut zu finden sind. Die Stadt bittet alle Erholungssuchenden auf alternative Gebiete, wie den Kiesstrand nördlich der Fußgänger- und Radfahrerbrücke, auszuweichen.

Der Laichschonbezirk ist ein sensibler Lebensraum und wurde eingerichtet, um die Brut- und Laichprozesse von seltenen Arten nicht zu stören sowie deren Fortbestand zu sichern. Kontrollen durch die Polizei sowie die Sicherheitswacht erfolgen regelmäßig. Bei Verstößen gegen das Bade- und Wateverbot können Bußgelder folgen.

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