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Wegen Corona: Gas- und Strompreisbremse schlecht für die Öffentlichen Bäder

Nürnberg - pm (15.12.2022) In der Sitzung des Deutschen Bundestags vom 15. Dezember wurden der Gesetzentwurf „zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung sonstiger Vorschriften“ und der Gesetzentwurf „zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen“ mehrheitlich beschlossen. Zwei Änderungsanträge der CDU-CSU-Bundestagsfraktion wurden nicht angenommen.

In diesen Änderungsanträgen wurde unter anderem gefordert, bei der Berechnung des Entlastungskontingents auf Antrag erweiterte Berechnungsmethoden (etwa durch Änderung des Referenzzeitraums) anzubieten, wenn durch coronabedingte Betriebsschließungen der Vorjahresreferenzwert nicht die real zu erwartenden Verbräuche abbildet. Dies ist bei den öffentlichen Bädern aufgrund von Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie der Fall.
 
Aus Sicht der European Waterpark Association e.V. werden die öffentlichen Bäder und die von ihnen abhängigen Zuliefer- und Dienstleistungsbetriebe in den beiden Gesetzentwürfen eklatant benachteiligt, weil die festgeschriebenen Bemessungszeiträume für die Entlastungskontingente nicht den realen Bedarf an Wärme- und elektrischer Energie widerspiegeln. Im Jahr 2021, das der Bemessung zugrunde gelegt wird, waren die Bäder von Schließungen und Einschränkungen ihres Betriebs betroffen. Entsprechend waren die Energieverbräuche deutlich niedriger als in normalen Betriebsjahren.
 
Der Qualitätsverband der europäischen Freizeitbäder und Thermen fordert die deutsche Bundesregierung daher auf, dem Vorschlag der CDU-CSU-Fraktion zu folgen und bei coronabedingten Betriebsschließungen andere Referenzzeiträume, konkret das Jahr 2019 als das letzte reguläre Geschäftsjahr vor Ausbruch der Pandemie, der Bemessung des Entlastungskontingents zugrunde zu legen. Es kann nicht sein, dass die öffentlichen Bäder für ihren Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie, der mit Abwanderungen von Gästen und Beschäftigten und erheblichen Umsatzeinbußen verbunden war, nun noch einmal bestraft werden.

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