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Mögliche Zerstörung einmaliger Tierwelt in der Ochsenau. Bürgerinitiative kündigt Gegenwind an

bi bauerFoto: Ralf Bachmann (links) und Benjamin Zaremba (Sprecher BI)

Landshut (03.05.2018) Der Landshuter Stadtrat entscheidet am Freitag, 4. Mai, ob eine in Deutschland für die Tierwelt „unentbehrliche Arche Noah“ verloren geht. Forscher des Naturwissenschaftlichen Vereins Landshut (NVL) haben, zusammen mit Wissenschaftlern der Senckenberg Gesellschaft (Görlitz) Aufsehen erregende Funde bzgl. des Geländes am Fuß der Isarhangleite, bekannt als Ochsenau, veröffentlicht, darunter ein Urinsekt, von dem in ganz Deutschland kein weiterer Fundort bekannt ist.

Es handelt sich daher bei dem ehemaligen „Exerzierplatz/Truppenübungsplatz“ um eine deutschlandweit „unentbehrliche Arche Noah“:

Ein Raum für vom Aussterben bedrohte Tierarten und Pilze, wie die ehrenamtlichen Experten des Naturwissenschaftlichen Vereins Landshut (NVL) herausfanden. Vom Aussterben bedrohte und über 50 auf der Roten Liste stehende Arten und Pilze haben seit über 100 Jahren ein Refugium in der Ochsenau. Sollten 40 % dieses Geländes, wie von der Stadt Landshut geplant, bebaut werden, könnte die Vielfalt von Insekten und anderer Arten dramatisch zurückgehen und vielleicht unwiederbringlich verloren gehen.

Aufgrund dieser neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse erheben sowohl die unabhängigen wissenschaftlichen Experten sowie die neu erstarkte Bürgerinitiative Ochsenau die Forderung, dass der Stadtrat am Freitag nicht über die Bebauung abstimmt, sondern ein zweijähriges Moratorium erklärt. Während dieser Zeit soll eine neutrale, unabhängige und ergebnisoffene Untersuchung zur Artenausstattung der Ochsenau erfolgen. Bisher wurd noch keine wissenschaftliche Untersuchung dieser Art durchgeführt. „Der ehemalige Truppenübungsplatz/Ochsenau soll wie bisher erhalten bleiben“, so Benjamin Zaremba und Ralf Bachmann.

Immerhin besagt Artikel 1 des Bayerischen Naturschutzgesetzes, dass Flächen der öffentlichen Hand, die einen besonderen ökologischen Wert besitzen, vorrangig Naturschutzzwecken dienen sollen.

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